1,614 Ergebnisse für: Rechtskraft

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    https://www.muelheim-ruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html

    Allgemeine Beschreibung des Neuen Landschaftsplans für Mülheim an der Ruhr und seiner Ziele. Verknüpfungen zu allen textlichen und zeichnerischen Dastellungen des Landschaftsplans.

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    http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/ivzr26_05.htm

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    http://www.fehmarn24.de/nachrichten/fehmarn/goldene-krone-soll-wieder-allen-gehoeren-668677.html

    Von Marcus Christoph BURG • Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt war zufrieden.

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    http://universal_lexikon.deacademic.com/306452/Subsidiaranklage

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    https://web.archive.org/web/20160710113512/http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Pressemitteilu

    Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der DB AG am 02. Mai 2002 die für die Eisenbahnstrecke Freital Ost – Dresden-Gittersee beantragte Stilllegungsgenehmigung versagt, weil die Bahn den Großteil der Kosten für eine Neuanbindung der Strecke an die Hauptstrecke…

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    https://web.archive.org/web/20160710113512/http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Pressemitteilungen/Archiv/aelter/stilllegung_1.html?nn=505062

    Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der DB AG am 02. Mai 2002 die für die Eisenbahnstrecke Freital Ost – Dresden-Gittersee beantragte Stilllegungsgenehmigung versagt, weil die Bahn den Großteil der Kosten für eine Neuanbindung der Strecke an die Hauptstrecke…

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    http://www.heise.de/tp/blogs/2/152867

    Regierung in Rom erlässt südamerikanischem Staat 35 Millionen Euro Schulden, die nun in einen sozialökologischen Fonds fließen

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    https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/reglementierte_gewerbe/40990.html

    USP.gv.at – Unternehmensserviceportal

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    http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118726110

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=34

    (1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2. drei



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