1,614 Ergebnisse für: Rechtskraft
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Landschaftsplan - Stadt Mülheim an der Ruhr
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html
Allgemeine Beschreibung des Neuen Landschaftsplans für Mülheim an der Ruhr und seiner Ziele. Verknüpfungen zu allen textlichen und zeichnerischen Dastellungen des Landschaftsplans.
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Goldene Krone soll wieder allen gehören | Fehmarn
http://www.fehmarn24.de/nachrichten/fehmarn/goldene-krone-soll-wieder-allen-gehoeren-668677.html
Von Marcus Christoph BURG • Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt war zufrieden.
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Subsidiaranklage
http://universal_lexikon.deacademic.com/306452/Subsidiaranklage
Keine Beschreibung vorhanden.
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Eisenbahn-Bundesamt - älter - Windbergbahn: Bahn nimmt Klage zurück
https://web.archive.org/web/20160710113512/http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Pressemitteilu
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der DB AG am 02. Mai 2002 die für die Eisenbahnstrecke Freital Ost – Dresden-Gittersee beantragte Stilllegungsgenehmigung versagt, weil die Bahn den Großteil der Kosten für eine Neuanbindung der Strecke an die Hauptstrecke…
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Eisenbahn-Bundesamt - älter - Windbergbahn: Bahn nimmt Klage zurück
https://web.archive.org/web/20160710113512/http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Pressemitteilungen/Archiv/aelter/stilllegung_1.html?nn=505062
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der DB AG am 02. Mai 2002 die für die Eisenbahnstrecke Freital Ost – Dresden-Gittersee beantragte Stilllegungsgenehmigung versagt, weil die Bahn den Großteil der Kosten für eine Neuanbindung der Strecke an die Hauptstrecke…
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Italien unterstützt außergewöhnliche Umweltschutzinitiative Ecuadors | Telepolis
http://www.heise.de/tp/blogs/2/152867
Regierung in Rom erlässt südamerikanischem Staat 35 Millionen Euro Schulden, die nun in einen sozialökologischen Fonds fließen
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USP: Reglementierte Gewerbe
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/reglementierte_gewerbe/40990.html
USP.gv.at – Unternehmensserviceportal
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118726110
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34 OWiG Vollstreckungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=34
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2. drei