72 Ergebnisse für: übermittlungsverordnung
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BSI - Technische Richtlinien des BSI - BSI TR-03121 Biometrie in hoheitlichen Anwendungen
https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03121/index_htm.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/105/10591.html
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Änderungen GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7655/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 200 AO Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=200
(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere
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GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GKV-Wettbewerbsst%C3%A4rkungsgesetz&f=1
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
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GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GKV-Wettbewerbsst%C3%A4rkungsgesetz+-+GKV-WSG&f=1
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
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§ 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=6
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden
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Naturschutzgebiete | Landkreis Oldenburg
https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/schutzgebiete/naturschutzgebiete/
Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften...
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FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein - GEZ
https://web.archive.org/web/20050205091000/http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#4
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Anlage 11 PassV Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/7923/a168163.htm
Vorbemerkung 1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die