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§§ 232 bis 241a StGB Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/s1.htm?a=232-241a&g=StGB
§§ 232 bis 241a StGB Strafgesetzbuch
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§ 26 SchKG Das Verfahren der vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=26
(1) Wünscht die Schwangere eine vertrauliche Geburt, wählt sie 1. einen Vor- und einen Familiennamen, unter dem sie im Verfahren der vertraulichen Geburt handelt (Pseudonym), und 2. je einen oder mehrere weibliche und einen oder mehrere
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§ 46 UrhG Sammlungen für den religiösen Gebrauch Urheberrechtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=urhg&a=46
(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der
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Konrad-Adenauer-Stiftung - Statische Inhalte Detail
http://www.kas.de/tunesien/de/pages/13821/
Statische Inhalte Detail
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Statistisches Bundesamt - Presse - K O R R E K T U R in der Tabelle 1 026 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2016
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/04/PD17_130_221.html
Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1 026 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)…
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§ 77 SGB V Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/77.html
(1) 1 Zur Erfüllung der ihnen durch dieses Buch übertragenen Aufgaben der vertragsärztlichen Versorgung bilden die Vertragsärzte für den Bereich jedes...
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§ 128 ZPO Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/128.html
(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1 Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen...
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§ 3 StVG Entziehung der Fahrerlaubnis Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=3
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung auch wenn sie nach
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§§ 80 bis 88 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=80-88
§§ 80 bis 88 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 180a, 181a, 232, 233a StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a,181a,232,233a
§§ 180a, 181a, 232, 233a StGB Strafgesetzbuch