104 Ergebnisse für: 26.05.1994
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§ 155 VAG Prämienänderungen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=155
(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der
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§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=166
(1) Beitragspflichtige Einnahmen sind 1. bei Personen, die als Wehr- oder Zivildienstleistende versichert sind, 60 vom Hundert der Bezugsgröße, jedoch bei Personen, die Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des
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§§ 13, 34 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXI&a=13,34
§§ 13, 34 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
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§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=159
(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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§ 205 VVG Kündigung des Versicherungsnehmers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=205
(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr
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§ 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_XI&a=55
(1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. Für Personen, bei denen § 28 Abs. 2 Anwendung findet, beträgt der Beitragssatz die
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§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=14
(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den
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§ 29 SGB IX Persönliches Budget Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=29
(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu
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§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=14
(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den