248 Ergebnisse für: 2wird
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§ 47 ZPO Unaufschiebbare Amtshandlungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/47.html
(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) 1 Wird ein...
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§ 38 BetrVG Freistellungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=38
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied, 501 bis 900 Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder, 901 bis 1.500 Arbeitnehmern 3
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§§ 31a, 31b BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=31a,31b
§§ 31a, 31b BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
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BekV: Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung – BekV) Vom 19. Januar 1983 (GVBl. S. 14) BayRS 2020-1-1-2-I (§§ 1–5) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBekV/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 69c UrhG Zustimmungsbedürftige Handlungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html
Der Rechtsinhaber hat das ausschlieÃliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: 1. 1 die dauerhafte oder vorübergehende...
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§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
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§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
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§§ 412, 486, 531 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=412,486,531
§§ 412, 486, 531 HGB Handelsgesetzbuch
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PAG: Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-54
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 13d, 13e UrhWahrnG Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UrhWahrnG&a=13d,13e
§§ 13d, 13e UrhWahrnG Urheberrechtswahrnehmungsgesetz