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§ 167 SGB IX Prävention Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=167
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können,
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§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
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§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
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§ 177 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=177
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die
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Prof. Dr. Harald Buchinger - Universität Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/theologie/liturgiewissenschaft/team/ProfDrHaraldBuchinger/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 167 SGB IX Prävention Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202931.htm?m=%22Soweit%20erforderlich,%20wird%20der%20Werks-%20oder%20Betriebsarzt%20hinzugezogen.%22#hit
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können,
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Apologia Leonardi Fuchsii cont - Titel - Digitale Sammlungen - Digitale Sammlungen
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-10351
Digitale Sammlungen. Apologia Leonardi Fuchsii contra Hieremiam Thriverum Brachelium, Medicum Lovaniensem / Fuchs, Leonhart. Hagenau : Peter Braubach, 1534
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§ 217 SGB IX Finanzielle Leistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=217
(1) Inklusionsbetriebe können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. (2) Die
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HEIDI: Zuversicht und Stärke
http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/titel.cgi?katkey=39006246
Keine Beschreibung vorhanden.