54 Ergebnisse für: 341j
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HGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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HGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/hgb/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 341f HGB Deckungsrückstellung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341f
(1) Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes
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§ 267 HGB Umschreibung der Größenklassen Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48703.htm
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten 1. 6.000.000 Euro Bilanzsumme. 2. 12.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag. 3. Im