151 Ergebnisse für: 71b
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Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG
Das LVwVfG: zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 ( GBl. S. 324 ) m.W.v. 27.05.2015
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DER ARZNEIMITTELBRIEF: Der Skandal im Thieme-Verlag Thieme-Verlag Zeitschrift für Allgemeinmedizin
http://www.der-arzneimittelbrief.de/Jahrgang2006/Ausgabe10Seite80a.htm
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Linie 6 (Wien) – Stadtverkehr-Austria-Wiki
http://xover.htu.tuwien.ac.at/~tramway/stvkr-a-wiki/index.php/Linie_6_(Wien)
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GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html
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GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
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GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
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GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html
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GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html#BJNR002450869BJNE004713377
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§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
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§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...