862 Ergebnisse für: Amtshandlung
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Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen | evangelisch.de
https://www.evangelisch.de/inhalte/111225/20-11-2014/segnung-homosexueller-bunt-wie-ein-regenbogen
Mal darf der Gottesdienst nicht "Trauung" heißen, mal ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, mal ist gar nichts geregelt. Ein Überblick über die kirchlichen Heiratsmöglichkeiten für homosexuelle Paare in den Landeskirchen.
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§ 2 PAuswGebV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Was tun, wenn Amtshandlungen mitgefilmt werden?
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4371764475504F7A3650303D
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BVerwG 7 B 24.09 , Beschluss vom 01. Oktober 2009 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=011009B7B24.09.0
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Es war alles angemessen! Ich sage dazu nichts mehr! - oekonews.at
http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1030958%7C
Oberst Rudolf Gollia, Pressesprecher des Innenministeriums, sprach mit Gerd Maier (oekonews) über das Eindringen der vermummten Spezialeinheit WEGA in die Wohnungen von Tierschützern
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Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=2
(1) In § 3a Nummer 2 der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1991 (BGBl. I S. 1915), die durch Artikel 20 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist,
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Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=2
(1) In § 3a Nummer 2 der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1991 (BGBl. I S. 1915), die durch Artikel 20 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist,
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RIS - Bundesabgabenordnung § 112 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40093316
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§ 1 PAuswGebV Gebühren für Ausweise Personalausweisgebührenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswGebV&a=1
(1) Für die Ausstellung eines Personalausweises sind folgende Gebühren zu erheben 1. 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, 2. 28,80 Euro in allen anderen
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§ 3 VwVfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html
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