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Erbschaftssteuer1,313 Ergebnisse für: Erbschaftsteuer
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§ 8 ErbStG Zweckzuwendungen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=8
Zweckzuwendungen sind Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks
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§ 15 ErbStG Steuerklassen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=15
(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden Steuerklasse I 1. der Ehegatte und der Lebenspartner, 2. die Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge
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§ 19 ErbStG Steuersätze Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=19
(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben Wert des steuer- pflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich Euro Prozentsatz in der Steuerklasse I II III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19
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Familie des Wirtschaftsministers: Guttenbergs übergeben Schloss an Stiftung - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/wirtschaft/familie-des-wirtschaftsministers-guttenbergs-uebergeben-schloss-an-stiftung-a-653081.html
Die Guttenbergs haben sich "selber enteignet". Laut SPIEGEL-Informationen hat die Familie des Wirtschaftsministers ihr Anwesen in Oberfranken einer eigens gegründeten Stiftung übertragen. Um die Erbschaftsteuer geht es dabei angeblich nicht, sondern um den…
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Der praktische Fall | So gehen Sie mit Nachlassverbindlichkeiten bei der Beratung und im Prozess richtig um
http://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-so-gehen-sie-mit-nachlassverbindlichkeiten-bei-der-beratung-und-im-prozess-richtig-um-f9198
Das Haftungssystem gemäß den §§ 1967 ff. BGB, wonach der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers einstehen muss, ist wenig transparent. Die Unterscheidung von ...
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§ 15 ErbStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
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GmbH & Still: Die stille Beteiligung an der GmbH: Motive, Erscheinungsformen, Besteuerung
http://www.business-on.de/koeln-bonn/atypische-gmbh-und-still-verlustbeteiligung-besteuerung-_id24535.html
Die stille Gesellschaft gehört nach wie vor zu den beliebtesten Möglichkeiten, schnell und flexibel die Liquidität der GmbH zu verstärken. Als GmbH & Still wird die Beteiligung eines oder mehrerer stiller Gesellschafter an einer GmbH bezeichnet.
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§ 5 ErbStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 ErbStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 16 ErbStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
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