11,439 Ergebnisse für: Grundgesetzes

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    https://www.youtube.com/watch?v=jToIwQkReOY

    zur Langversion geht es hier: http://l.hh.de/jsE9XK Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes. Eine Reportage von Johanna Groß, welche in Zusammen...

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    http://www.google.de/search?q=%22m%C3%BCtter+des+grundgesetzes%22+-%22v%C3%A4ter+und+m%C3%BCtter+des+grundgesetzes%22+-wikipedia

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://ratsinfo.braunschweig.de/?site=fulltext&action=openblob&id=1759&idx=0&source=Beschluss&db_database=0

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.

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    http://wayback.archive.org/web/20090609035609/http://www.emma.de/mutter_des_grundgesetzes_2009_3.html

    EMMAonline - das politische Magazin von Frauen

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    http://dejure.org/gesetze/GG/145.html

    (1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es...

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    https://dejure.org/gesetze/GG/93.html

    (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und...

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    https://dejure.org/gesetze/puag/36.html

    (1) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Bundesgerichtshof, soweit Artikel 93 des Grundgesetzes sowie § 13 des...

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    https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/85.html

    (1) Ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes einzuholen, so legt das Verfassungsgericht des...

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    http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.

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    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html

    Die Bundesregierung hat nach Artikel 65 des Grundgesetzes folgende, von dem Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung beschlossen. (GOBReg vom 11. Mai 1951); (GMBl. S. 137) [1]



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