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Identitätsnachweis87 Ergebnisse für: Identitätsnachweises
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§ 814 ZPO Öffentliche Versteigerung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=814
(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen.*) (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des
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Artikel 1 2. SigVÄndV Änderung der Signaturverordnung Zweite Verordnung zur Änderung der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+1542&a=1
Die Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird nach den Wörtern
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Artikel 1 2. SigVÄndV Änderung der Signaturverordnung Zweite Verordnung zur Änderung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+1542&a=1
Die Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird nach den Wörtern
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RIS - 5Ob234/07h - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071106_OGH0002_0050OB00234_07H0000_000
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 BGebG Gebührenarten Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
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§ 6 PAuswG Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=6
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. (2) Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung
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§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=226a
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
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§§ 11, 12 GwG Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=11,12
§§ 11, 12 GwG Geldwäschegesetz
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Lücke im Maestro-SecureCode-System | c't Magazin
https://www.heise.de/ct/artikel/Der-Verlierer-zahlt-961969.html
Wer seine Geldbörse mit einer österreichischen Bankkarte verliert, ist unter Umständen arm dran. Eine eklatante Sicherheitslücke bei bestimmten Instituten sorgt dafür, dass man sich auch ohne PIN und TAN am Konto des Inhabers bedienen kann.
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FördElRV Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013%2BI%2B3786&f=1
FördElRV Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten