898 Ergebnisse für: Strafgesetzbuchs
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StVG §21: Fahren ohne Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
StraÃenverkehrsgesetz (StVG) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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§§ 21 bis 22b StVG Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=21-22b
§§ 21 bis 22b StVG Straßenverkehrsgesetz
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§ 44 StGB Fahrverbot Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=44
(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=201a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=201a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder
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§ 232a StGB Zwangsprostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 232b StGB Zwangsarbeit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232b
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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documentArchiv.de - Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe (28.02.1933)
http://www.documentarchiv.de/ns/1933/hochverrat_vo.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 89b StGB Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=89b
(1) Wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 2 Nr. 1 unterweisen zu lassen, zu einer Vereinigung im Sinne des § 129a, auch in Verbindung mit § 129b, Beziehungen
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§ 174c StGB Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174c
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder