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BauGB - Baugesetzbuch
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BauGB - Baugesetzbuch
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BauGB - Baugesetzbuch
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§ 3 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=3
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die
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§ 9 BauGB Inhalt des Bebauungsplans Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=9
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung; 2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die
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§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=12
(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der