848 Ergebnisse für: bundesnaturschutzgesetz
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§ 14 BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=14
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs-
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Rechtsgrundlagen | Nationalpark Wattenmeer
http://www.nationalpark-wattenmeer.de/hh/nationalpark/erlaubt-verboten/rechtsgrundlagen
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vom 1. März bis 30. September: Schonzeit: Wann darf die Hecke geschnitten werden?
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/550719/schonzeit-wann-darf-die-hecke-geschnitten-werden
In wenigen Tagen wird das Jaulen der Kettensägen verstummen: Am 1. März beginnt die Schonzeit für Gehölze.
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Rechtliches | Komitee gegen den Vogelmord e. V.
http://www.komitee.de/content/vogelschutz-praktisch/schwalbenschutz/rechtliche-situation
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 7 BNatSchG Begriffsbestimmungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatschG&a=7
(1) Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen 1. biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen; 2.
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§ 8 BNatSchG Allgemeiner Grundsatz Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=8
Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser
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§ 27 BNatSchG Naturparke Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=27
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die
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§ 23 BNatSchG Naturschutzgebiete Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=23
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von
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§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=15
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort
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§ 14 BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=14
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs-