90 Ergebnisse für: eghgb
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§ 515 HGB Inhalt des Konnossements Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=515
(1) Das Konnossement soll folgende Angaben enthalten 1. Ort und Tag der Ausstellung, 2. Name und Anschrift des Abladers, 3. Name des Schiffes, 4. Name und Anschrift des Verfrachters, 5. Abladungshafen und Bestimmungsort, 6. Name und Anschrift des
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§ 105 GNotKG Anmeldung zu bestimmten Registern Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=105
(1) Bei den folgenden Anmeldungen zum Handelsregister ist Geschäftswert der in das Handelsregister einzutragende Geldbetrag, bei Änderung bereits eingetragener Geldbeträge der Unterschiedsbetrag 1. erste Anmeldung einer
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§ 489 HGB Kündigung durch den Befrachter Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=489
(1) Der Befrachter kann den Stückgutfrachtvertrag jederzeit kündigen. (2) Kündigt der Befrachter, so kann der Verfrachter Folgendes verlangen 1. die vereinbarte Fracht sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was der
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Handelsregisterauszug von Weidner OHG (HRA 570539)
https://www.handelsregister-online.de/handelsregisterauszug/Baden-Wuerttemberg/Stuttgart/Weidner-OHG
Handelsregisterauszug der Weidner OHG sofort und ohne Wartezeit als PDF herunterladen
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§ 517 HGB Beweiskraft des Konnossements Handelsgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49027.htm
(1) Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, so
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§ 517 HGB Beweiskraft des Konnossements Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=517
(1) Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat, wie es nach § 515 Absatz 1 Nummer 7 und 8 beschrieben ist. Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, so
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§ 331 HGB Unrichtige Darstellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/331.html
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats...
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§ 275 HGB Gliederung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/HGB/275.html
(1) 1 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2 Dabei sind die in...
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http://www.aktiengesetz.co.de
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht/ZGR - Sonderheft 19. 50 Jahre Aktiengesetz als Buch von, Hopt, Klaus J. Wiedemann, Herbert Assmann, Heinz-Dieter: Aktiengesetz / §§ 278-310 (Gro ..., Gesetz über Aktiengesellschaften und…
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