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Fernabsatzverträgen108 Ergebnisse für: fernabsatzverträge
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Sparda-Bank Südwest: Das Erfolgsmodell Genossenschaft
https://www.sparda-sw.de/genossenschaften.php
Als Genossenschaftsbank steht für uns die Förderung unserer Mitglieder im Mittelpunkt. Für sie wollen wir langfristig solide, nachhaltige Finanzlösungen bieten.
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§ 495 BGB Widerrufsrecht; Bedenkzeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/495.html
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei...
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§ 506 BGB Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/506.html
(1) 1 Die für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des §...
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§ 312g BGB. Widerrufsrecht
https://lexetius.com/BGB/312g,5
Aktueller und historischer Volltext von § 312g BGB. Widerrufsrecht
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Fassung § 356 BGB a.F. bis 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al43934-0.htm
Text § 356 BGB a.F. in der Fassung vom 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
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Sparda-Bank Südwest: Unsere Geschichte
https://www.sparda-sw.de/geschichte.php
Die Geschichte der größten Genossenschaftsbank in Südwest - von 1899 bis heute.
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§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von auÃerhalb von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) 1 Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die...
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§ 651k BGB Abhilfe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/651k.html
(1) 1 Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. 2 Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie 1. unmöglich...
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§ 312e BGB Verletzung von Informationspflichten über Kosten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312e
Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a §
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