552 Ergebnisse für: fgg
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§§ 1 bis 3 VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vbvg&a=1-3
§§ 1 bis 3 VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
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§ 133 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gvg/133.html
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der...
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OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2006 - 15 W 126/06 - openJur
https://openjur.de/u/120122.html
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 - openJur
http://openjur.de/u/355548.html
1. Der Tod des Betreuten im Regreßverfahren gem. § 1836e BGB führt nicht zur förmlichen Unterbrechung, sondern zur Fortsetzung des Verfahrens gegen die Rechtsnachfolger von Amts wegen. Die unbekannten ...
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AG Essen, Beschluss vom 18.06.2002 - 104 F 80/01 - openJur
https://openjur.de/u/89366.html
N. N2, geboren am 00.00.00, gesetzlich vertreten durch seinen Vater, Herrn N., beide M. Straße, wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe für die Schei-dungsfolgesache Sorgerecht bewilligt Beigeordnet wird Re ...
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Urteil - Nr. 308 BayObLG BGB § 1896 I S. 1; FGG §§ 12, 68b
http://www.psychiatrierecht.de/urteile/urteil_4_308.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den
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§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1666
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die
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§ 1906 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1906
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil 1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen