107 Ergebnisse für: klauselverbote
-
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren, wenn der Mangel a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen...
-
§ 253 BGB Immaterieller Schaden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist...
-
§ 253 BGB Immaterieller Schaden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/253.html
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist...
-
§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/434.html
(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist,...
-
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/634a.html
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der...
-
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/438.html
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren, wenn der Mangel a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen...
-
§ 475 BGB Anwendbare Vorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
(1) 1 Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen...
-
§ 475 BGB Anwendbare Vorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
(1) 1 Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen...
-
Fassung § 355 BGB a.F. bis 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+13.6.2014&a=355
Text § 355 BGB a.F. in der Fassung vom 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
-
§ 475 BGB Anwendbare Vorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/475.html
(1) 1 Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen...