134 Ergebnisse für: nachlassverbindlichkeiten
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§§ 182 bis 185 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=182-185
§§ 182 bis 185 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 185 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/185.html
(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt. (2) 1 Die...
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§ 47 InsO Aussonderung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/47.html
1 Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daà ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein...
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§ 31 GNotKG Besonderer Kostenschuldner Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=31
(1) Schuldner der Kosten, die für die Beurkundung des Zuschlags bei der freiwilligen Versteigerung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts anfallen, ist vorbehaltlich des § 29 Nummer 3 nur der Ersteher. (2) Für die
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§ 2215 BGB Nachlassverzeichnis - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/2215.html
(1) Der Testamentsvollstrecker hat dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände...
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Rechtsportal für Anwälte und Juristen | Recht | Haufe
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1248423152.13&portal=Recht&topic=FamilienErbrecht&topicView=Familien-%20%26%20Erbre
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§ 47 InsO Aussonderung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/47.html
1 Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daà ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein...
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§ 51 InsO Sonstige Absonderungsberechtigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/51.html
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich: 1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein...
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§ 51 InsO Sonstige Absonderungsberechtigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/51.html
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich: 1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein...
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§ 1936 BGB Gesetzliches Erbrecht des Staates - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1936.html
1 Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls...