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Personenstandsrecht69 Ergebnisse für: personenstandsrechts
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Artikel 14 AsylVfBeschlG Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1722&a=14
1. In § 19 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 10a
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Das dritte Geschlecht | beck-community
https://community.beck.de/2017/11/08/das-dritte-geschlecht
Keine Beschreibung vorhanden.
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OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 1282/12 - openJur
http://openjur.de/u/597393.html
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. März 2012 abgeändert. II. Die Stadt C. - Standesamt - wird angewiesen, den Eintrag im Geburtenbuch ...
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″Nur die Europäer können in Syrien vermitteln″ | Nahost | DW | 29.09.2012
https://www.dw.com/de/nur-die-europ%C3%A4er-k%C3%B6nnen-in-syrien-vermitteln/a-16271077
Der Jurist Naseef Naeem gibt einem Waffenstillstand in Syrien nur geringe Chancen. Vor allem der konfessionelle Charakter des Krieges stehe einer Lösung entgegen. Erfolgreich vermitteln könnten allein die Europäer.
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Intersexualität – Wikipedia
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Intersexualit%C3%A4t
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Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/umwandlung-in-ehen/umwandlung-in-ehen.html
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JUSTIZ: Im Namen Allahs - DER SPIEGEL 25/2012
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-86486650.html
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/lebenspartnerschaft-gesetz/lebensparterschaftsgesetz.html#c12320
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§ 60 AufenthG Verbot der Abschiebung Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/4752/a65999.htm
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion,