77 Ergebnisse für: personenstandsrechtsreformgesetz
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§ 1309 BGB Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1309.html
(1) 1 Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der EheschlieÃung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche...
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§ 16 RPflG Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/RPflG/16.html
(1) In Nachlass- und Teilungssachen bleiben dem Richter vorbehalten 1. die Geschäfte des NachlaÃgerichts, die bei einer NachlaÃpflegschaft oder...
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§ 17 PStG Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=17
Für die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe eine Folgebeurkundung aufzunehmen. Nach Eintragung dieser Folgebeurkundung wird das
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BevStatG Bevölkerungsstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BevStatG+1980&f=1
BevStatG Bevölkerungsstatistikgesetz
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§ 1355 BGB Ehename - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html
(1) 1 Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. 2 Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. 3 Bestimmen die...
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§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=63
(1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden.
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Stadtarchiv | Stadt Hilden
http://www.hilden.de/sv_hilden/Besser%20lernen/Stadtarchiv/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stadtarchiv | Stadt Hilden
https://www.hilden.de/sv_hilden/Besser%20lernen/Stadtarchiv/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/kindeswohl/kindeswohl-index.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=73
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die