185 Ergebnisse für: strändg
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäÃig erlangter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/261.html
(1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der...
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäÃig erlangter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/261.html
(1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der...
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§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/126.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des...
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen...
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§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des...
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§§ 223 bis 231 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=223-231
§§ 223 bis 231 StGB Strafgesetzbuch
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Artikel 2 KorrBekGG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Bek%C3%A4mpfung+von+Korruption+im+Gesundheitswesen&a=2
In § 74c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=5
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden 1. (aufgehoben) 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83); 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a) in den Fällen
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Fassung § 178 StGB a.F. bis 10.11.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+10.11.2016&a=178
Text § 178 StGB a.F. in der Fassung vom 10.11.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460)
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§ 34 BZRG Länge der Frist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=34
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei a) Verurteilungen zu aa) Geldstrafe und bb) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn