124 Ergebnisse für: versg
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Art. 9 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/9.html
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen...
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§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaà mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige...
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§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/12.html
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaà mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige...
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Art. 5 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/5.html
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert...
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt verfehlt seine Pflicht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. | grundrechtekomitee
http://www.grundrechtekomitee.de/node/663
Keine Beschreibung vorhanden.
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Erlasse | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000649
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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Art. 9 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/9.html/
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen...
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Polizeirecht - Berlin.de
http://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/polizei/recht-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung/polizeirecht/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 5 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert...
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes - Zum grundlegenden Unterschied zwischen verwaltungsrechtlichen Pflichten bzw Verboten einerseits und Ordnungswidrigkeitentatbeständen andererseits
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html
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