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Versicherungsaufsichtsgesetz360 Ergebnisse für: versicherungsaufsichtsgesetzes
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§ 214 VAG Eigenmittel Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=214
(1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei Aktiengesellschaften das eingezahlte Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der eingezahlte Gründungsstock, bei
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§ 232 VAG Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=232
(1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des
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§ 23 VAG Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Produktfreigabeverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=23
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist und die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist. Die
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§ 54 VAG Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=54
(1) Die Bestände des Sicherungsvermögens (§ 66) und das sonstige gebundene Vermögen gemäß Absatz 5 (gebundenes Vermögen) sind unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/193.html
(1) 1 Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. 2 Versicherte Person ist die Person, auf...
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VVRG Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Reform+des+Versicherungsvertragsrechts&f=1
VVRG Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
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AnlEntG - Anlegerentschädigungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html
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§ 81c VAG Missstand in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81c
(1) In der Lebensversicherung liegt ein die Belange der Versicherten gefährdender Mißstand auch vor, wenn bei überschußberechtigten Versicherungen keine angemessene Zuführung zur Rückstellung für
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§ 158 VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=158
(1) Krankenversicherungsunternehmen haben der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen 1. in der Krankenversicherung im Sinne des § 146 Absatz 1 die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter allgemeiner Versicherungsbedingungen
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§ 55c VAG Vorlage des Risikoberichts und des Revisionsberichts Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=55c
(1) Versicherungsunternehmen haben der Aufsichtsbehörde folgende Unterlagen gemäß Absatz 5 vorzulegen 1. eine Ausfertigung des Risikoberichts nach § 64a Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 Buchstabe d; 2. eine Ausfertigung des Berichtes, der die