193 Ergebnisse für: vstg
-
§ 135a SGB V Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=135a
(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich
-
RIS - Eisenbahngesetz 1957 § 30 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40134556
Keine Beschreibung vorhanden.
-
RIS - Sicherheitspolizeigesetz § 84 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40154233
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
-
GKV-Versorgungsstrukturgesetz - Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/v/versorgungsstrukturgesetz.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
RIS - Sicherheitspolizeigesetz § 81 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40136960
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bilanzierung eigener Aktien: Im neuen Rechnungslegungsrecht
http://www.weka.ch/themen/finanzen-controlling/rechnungslegung-und-berichterstattung/schweizer-rechnungslegungsrecht/article/bil
Eine der wesentlichsten Änderungen im neuen Rechnungslegungsrecht betrifft den Ausweis eigener Beteiligungsrechte in der Bilanz. Lesen Sie hier mehr zum Thema «Bilanzierung eigener Aktien».
-
§ 55 SGB V Leistungsanspruch Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=55
(1) Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und
-
§ 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=28
(1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur
-
§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt