577 Ergebnisse für: zulassungsverordnung
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§ 8 FZV Zuteilung von Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170002.htm
(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das
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Artikel 3 2. FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+1666&a=3
Die Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1.
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§ 8 FZV Zuteilung von Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=8
(1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das
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§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=10
(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt. (2)
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§ 9b ZZulV Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZZulV&a=9b
Soweit in dieser Verordnung auf die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung verwiesen wird, ist die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der bis zum 12. Juli 2017 geltenden Fassung weiter
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Kraftfahrzeug (Kfz) • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kraftfahrzeug-kfz.html
Lexikon Online ᐅKraftfahrzeug (Kfz): 1. Begriff: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden (§ 2 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Zulassung von Kraftfahrzeugen (Kfz) erfolgt durch Betriebserlaubnis. 2.…
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Anlage 10a FZV (zu § 17 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=Anlage+10a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Ãrzte-ZV - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
http://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/BJNR005720957.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 1. FZVÄndV Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2011%2BI%2B549&a=1
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) wird wie folgt geändert 01. In § 4 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „(VkBl. 2003 S. 829)" durch die Angabe „(VkBl. 2003 S. 229)" ersetzt. 02. In §
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Anlage 3 FZV (zu § 8 Absatz 1 Satz 6 ) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170049.htm
1. Unterscheidungszeichen Bund BD Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregie- rung, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung und des Bundesverfassungsgerichts (Zulassungsbehörde Berlin;