4,640 Ergebnisse für: abl
-
RIS - Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler § 3 - Landesrecht konsolidiert Tirol
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40021019
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 11 AMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1 KAGB Begriffsbestimmungen Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=1
(1) Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ
-
AReG Abschlussprüfungsreformgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AReG&f=1
AReG Abschlussprüfungsreformgesetz
-
sport.ORF.at
http://sport.orf.at/#/stories/2259299/
sport.ORF.at: Die aktuellsten Nachrichten aus der Welt des Sports. Daten, Fakten und Berichte, aktuelle Tabellen und Statistiken - vom Fußball bis zu vielen Randsportarten.
-
§ 34 BMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__34.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates
https://web.archive.org/web/20100814043708/http://www.jura.uni-augsburg.de/fakultaet/lehrstuehle/moellers/materialien/4_gesellschaftsrecht/205_ril_2006_43_abschlussprueferril/
Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates
-
TätoV - Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschlieÃlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
https://www.gesetze-im-internet.de/t_tov/BJNR221500008.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 5 BFDG Anderer Dienst im Ausland Bundesfreiwilligendienstgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BFDG&a=5
Die bestehenden Anerkennungen sowie die Möglichkeit neuer Anerkennungen von Trägern, Vorhaben und Einsatzplänen des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14b Absatz 3 des Zivildienstgesetzes bleiben unberührt.
-
RIS - Elektroaltgeräteverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004052
Keine Beschreibung vorhanden.