62 Ergebnisse für: 09.05.1975
-
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=203
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines
-
Suche '34a'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AslyG&a=34a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche