176 Ergebnisse für: 13.11.1998
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - French Kiss
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=66243
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§ 45 StGB Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=45
(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu
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§ 184h StGB Begriffsbestimmungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184h
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, 2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - Cypher (1997)
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=509449
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 334 bis 335a StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=334-335a
§§ 334 bis 335a StGB Strafgesetzbuch
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323c
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
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Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - Auf der Jagd
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=508511
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§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=115
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur
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§ 265d StGB Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265d
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in
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§§ 265c bis 265e StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265c-265e
§§ 265c bis 265e StGB Strafgesetzbuch