104 Ergebnisse für: 178a
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Tierschützer blasen zur Jagd auf die neue Genfer Verfassung | NZZ
http://www.nzz.ch/schweiz/tierschuetzer-blasen-zur-jagd-auf-die-neue-genfer-verfassung-1.17663917
In Genf gilt ein Jagdverbot. Nun soll die Regierung die alleinige Kompetenz erhalten, das Verbot zwecks Regulierung des Tierbestandes vorübergehend aufzuheben. Tierschützer sehen ihre Einsprachemöglichkeiten gefährden – und opponieren deshalb gegen die…
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Internet-Portal "Westfälische Geschichte" / [o. D.]: Stadt und Damenstift Geseke
http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=443&url_tabelle=tab_quelle&url_zaehler_blaettern=5
Internet-Portal 'Westfälische Geschichte' - Online-Materialien zur Geschichte Westfalens
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNArchivHSTChronik0027/248/#topDocAnchor
Keine Beschreibung vorhanden.
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Forstgesetz 1975 (ForstG) - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/Forstgesetz_(ForstG).html
Inhaltsverzeichnis: Forstgesetz 1975 (ForstG), Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975)StF: BGBl. Nr. 440/1975 (NR: GP XIII RV 1266 AB 1677 S. 150. BR: 1392 AB 1425 S. 344.) - Offener Gesetzeskommentar von…
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Tierschützer blasen zur Jagd auf die neue Genfer Verfassung | NZZ
https://web.archive.org/web/20181207172456/https://www.nzz.ch/schweiz/tierschuetzer-blasen-zur-jagd-auf-die-neue-genfer-verfassung-1.17663917
In Genf gilt ein Jagdverbot. Nun soll die Regierung die alleinige Kompetenz erhalten, das Verbot zwecks Regulierung des Tierbestandes vorübergehend aufzuheben. Tierschützer sehen ihre Einsprachemöglichkeiten gefährden – und opponieren deshalb gegen die…
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Krankentagegeldversicherung - § 4 II MBKT begrenzt den Anspruch
http://www.duhme-rae.de/rechtsprechung/detail_2.html
1. Nach § 4 II S. 1 MB/KT darf das Krankengeld zusammen mit sonstigen Krankentage oder Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNArchivHSTChronik0027/28/LOG_0013/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/image/PPNArchivHSTChronik0027/348/LOG_0075/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Landtrecht vnd Ordnung Der Fürstenthumben der Marggraveschafften Baden vnd Hochberg, Landtgraveschafft, Saussenberg, auch Herrschaften Röttlen vnd Badenweyler, c.: In Sieben Theil verfast (Durlach, 1622 [erschienen 1654]) [VD17 1:015988U]
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/drwBadenLRuLO1622/0001
: Landtrecht vnd Ordnung Der Fürstenthumben der Marggraveschafften Baden vnd Hochberg, Landtgraveschafft, Saussenberg, auch Herrschaften Röttlen vnd Badenweyler, c.: In Sieben Theil verfast; Universitätsbibliothek Heidelberg (ub@ub.uni-heidelberg.de)
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:gbv:9-g-1991449
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