74 Ergebnisse für: 312a
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SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/index.html
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Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html
Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr ...
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Heinrich von Kleists Lebensspuren – KleistDaten
http://kleistdaten.de/index.php?title=Heinrich_von_Kleists_Lebensspuren
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SGB III Arbeitsförderung - SGB III Sozialgesetzbuch
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm
SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) SGB III Arbeitsförderung Stand Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 18.12.2018 I 2651
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§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=355
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der
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International Common Law Court of Justice – Sonnenstaatland-Wiki
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/International_Common_Law_Court_of_Justice
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§ 495 BGB Widerrufsrecht; Bedenkzeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=495
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen, 1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen
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Artikel 246a EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=246a
§ 1 Informationspflichten (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder
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Strafgesetzbuch (StGB) - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/Strafgesetzbuch_(StGB).html
Inhaltsverzeichnis: Strafgesetzbuch (StGB), Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB)StF: BGBl. Nr. 60/1974 (NR: GP XIII RV 30 AB 959 S. 84. BR: S. 326. NR: Einspr. d. BR: Einspr. d.…
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§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358
(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den