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§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=138
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder
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§ 409 BGB Abtretungsanzeige Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=409
(1) Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an, dass er die Forderung abgetreten habe, so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. Der Anzeige steht es
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§ 143 BGB Anfechtungserklärung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=143
(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.
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§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=611
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art
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Fassung § 31b BGB a.F. bis 29.03.2013 (geändert durch Artikel 6 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556)
http://www.buzer.de/gesetz/6597/al37632-0.htm
Text § 31b (neu) BGB a.F. in der Fassung vom 29.03.2013 (geändert durch Artikel 6 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556)
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§ 774 BGB Gesetzlicher Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=774
(1) Soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden. Einwendungen des
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§ 122 BGB Schadensersatzpflicht des Anfechtenden Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=122
(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden
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§ 177 BGB Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=177
(1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab. (2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung
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§ 2038 BGB Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=2038
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung
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Untertitel 1 BGB Werkvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17892.htm
Untertitel 1 BGB Werkvertrag Bürgerliches Gesetzbuch