182 Ergebnisse für: 89c
-
§ 49 StGB Besondere gesetzliche Milderungsgründe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger...
-
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daà die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die...
-
§ 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/308.html
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen...
-
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daà die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die...
-
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/226.html
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daà die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die...
-
§ 211 StGB Mord - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/211.html
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder...
-
§ 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daà er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel...
-
§ 100b StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 211 StGB Mord - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder...
-
JGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html#BJNR007510953BJNE004400319
Keine Beschreibung vorhanden.