313 Ergebnisse für: Bescheids
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▷ Hardthöhe zieht Bescheid gegen Bewerberin Tanja Kreil zurück / Gertz begrüßt ... | Presseportal
http://www.presseportal.de/pm/12472/110304/hardth-he-zieht-bescheid-gegen-bewerberin-tanja-kreil-zur-ck-gertz-begr-t-entscheidun
Deutscher BundeswehrVerband (DBwV) - Bonn (ots) - Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, den ablehnenden Bescheid gegen Tanja Kreil aufzuheben, wird vom Deutschen Bundeswehr-Verband begrüßt. Der DBwV bezeichnete heute in Bonn diese…
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ibidem-Verlag
https://web.archive.org/web/20141111173528/http://www.ibidemverlag.de/Unser-Verlagsprogramm/Geschichte/Im-Schatten-des-Klosters-Wienhausen.html
ibidem-Verlag, Ihr Partner fÌr die wissenschaftliche Buchveröffentlichung
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Lizenzen für neue Saison vergeben - HBF bestraft Leipzig mit Punktabzug und setzt Frist
http://www.hbf-info.de/o.red.r/news.php?id=30642&geschlecht=w
HBF-info.de - Zu Hause in den Hallen dieser Welt - Topnews about women Handball sports
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Drei, zwei, meins – nicht beim Hauskauf - Lange Wartezeiten beim Grundbuchamt – www.SN-Online.de
http://www.sn-online.de/Schaumburg/Stadthagen/Stadthagen-Stadt/Lange-Wartezeiten-beim-Grundbuchamt
So schnell wie im Internetauktionshaus läuft ein Besitzerwechsel beim Haus- und Grundstückskauf derzeit nicht. Vom Kaufvertrag, geschlossen beim Notar, bis zum endgültigen Besitzerwechsel laufen Prüfungen, viele Schritte sind abzuwarten.
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Bundesverwaltungsamt - Bildungskredit
http://www.bva.bund.de/bildungskredit
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98 - Grundpfandrecht; Haftung aus Grundpfandrechhten; Haftung für rückständige Zinsen; Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR; Voraussetzungen an die Erfüllungswirkung; Erfüllung
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1998-10-06/XI-ZR-36_98
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
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§ 50 BAföG Bescheid Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=50
(1) Die Entscheidung, einschließlich der Bestimmung der Höhe der Darlehenssumme nach § 18c, ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). In den Fällen des § 18c wird der Bescheid unwirksam, wenn der