Meintest du:
Grundgesetz11,439 Ergebnisse für: Grundgesetzes
-
§ 76 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/76.html
(1) Der Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gemäà Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes...
-
§ 43 GO-BT Recht auf jederzeitiges Gehör Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
http://www.buzer.de/gesetz/3966/a55013.htm
Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates sowie ihre Beauftragten müssen nach Artikel 43 Abs. 2 des Grundgesetzes auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden.
-
Kommentar: Zeit für mehr Verfassungspatriotismus | Deutschland | DW | 23.05.2014
http://www.dw.com/de/kommentar-zeit-f%25C3%25BCr-mehr-verfassungspatriotismus/a-17656337
Die beiden zentralen Reden zum 65. Jubiläum des Grundgesetzes setzen eine richtige Zäsur, findet Kay-Alexander Scholz. Sie betonen die Stärke der deutschen Verfassung.
-
§ 36 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/36.html
Der Antrag auf Entscheidung gemäà Artikel 18 Satz 2 des Grundgesetzes kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt...
-
Rat und Stadtbezirksräte
https://ratsinfo.braunschweig.de/
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.
-
Art. 61 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/61.html
(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor...
-
Art. 61 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/61.html
(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor...
-
Rat und Stadtbezirksräte
https://ratsinfo.braunschweig.de/?site=fulltext&action=openblob&id=7989&idx=0&source=Beschluss&db_database=0
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.
-
Bundesregierung | Themen | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/informationen-ueber-das-grundgesetz.html
Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Sie dürfen nicht verletzt werden.
-
Rat und Stadtbezirksräte
https://ratsinfo.braunschweig.de/?site=fulltext&action=openblob&id=500&idx=0&source=Antrag&db_database=0
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.