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Identitätsnachweis87 Ergebnisse für: Identitätsnachweises
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§ 111 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/TKG/111.html
(1) 1 Wer geschäftsmäÃig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder...
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§ 12 GwG Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=12
(1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die
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§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=8
(1) Vom Verpflichteten aufzuzeichnen und aufzubewahren sind 1. die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen a) über Vertragspartner, gegebenenfalls über die für die Vertragspartner
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Aufruf zur Gewalt | Telepolis
https://www.heise.de/tp/features/Aufruf-zur-Gewalt-3443423.html
Über die Plakataktion der CDU und die erkennungsdienstliche Behandlung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder
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Deine wichtigste Karte? Vom Umgang mit dem neuen Personalausweis | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Deine-wichtigste-Karte-Vom-Umgang-mit-dem-neuen-Personalausweis-1133588.html
Die ersten Mitbürger erhielten ihren beantragten Personalausweis - und die ersten Sicherheitslücken bei der AusweisApp wurden bekannt. Für diejenigen, die sich dafür entschieden haben, die elektronische Identifikation (eID) zu nutzen, beginnt ein neuer…
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E-Government-Gesetz (E-GovG)
https://web.archive.org/web/20040827234357/http://www.dsk.gv.at/e-govgd.htm
Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG)
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§ 9 BGebG Grundlagen der Gebührenbemessung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=9
(1) Die Gebühr soll die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken, soweit die Kosten nicht als Auslagen nach § 12 Absatz 1 oder 2 abzurechnen sind. In die Gebühr
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E-Government-Gesetz (E-GovG) - Österreichische Datenschutzkommission
http://wayback.archive.org/web/20080124181240/http://www.dsk.gv.at/e-govgd.htm
Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG)
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AufenthV - Aufenthaltsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html#BJNR294510004BJNG000600000
Keine Beschreibung vorhanden.
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Startseite - E-Government - sachsen.de
http://www.staatsmodernisierung.sachsen.de/
Hier finden Sie Themen, Ansprechpartner, Basiskomponenten und zentrale Dienste des E-Governments des Freistaates Sachsen.