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Lastenausgleichsgesetzes86 Ergebnisse für: Lastenausgleichsgesetz
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EntschG - Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
https://www.gesetze-im-internet.de/entschg/BJNR262410994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Konrad-Adenauer-Stiftung - Statische Inhalte Detail
http://www.kas.de/wf/de/71.8463/
Statische Inhalte Detail
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Stadt und Kreis Groß Wartenberg
http://www.gross-wartenberg.de/sukgw/s335.html
Forschungshilfen und Ergebnisse Schlesien
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§ 15 AO Angehörige Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=15
(1) Angehörige sind 1. der Verlobte, 2. der Ehegatte oder Lebenspartner, 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder
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§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StBerG&a=3
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
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Dokumentation der Vertreibung und die Pommersche Landsmannschaft
http://www.studienstelleog.de/bestaende/VertrDok-plm-10j.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StBerG&a=4
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt 1. Notare im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung, 2. Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften im Rahmen ihrer Befugnisse nach der
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§ 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_XI&a=55
(1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. Für Personen, bei denen § 28 Abs. 2 Anwendung findet, beträgt der Beitragssatz die