104 Ergebnisse für: abschlussprüferaufsichtsstelle
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BAFA - Außenwirtschaft
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/anhaenge_egdualusevo/aenderungs_ueberblick_eg_vo2012_388.pdf
Außenwirtschaft
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BAFA - Außenwirtschaft
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/krwaffkontrg/merkblaetter/merkblatt_kriegswaffenbuch_nachweisfuehrung.pdf
Außenwirtschaft
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§ 147 StPO Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht;... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie...
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§ 11 BGebG Gebührenarten Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
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WiPrO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/wipro/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WiPrO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/wipro/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BGebG Gebührenfestsetzung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=13
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden
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§ 153a StPO Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
(1) 1 Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen...
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§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen
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§§ 342b bis 342e HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=342b-342e
§§ 342b bis 342e HGB Handelsgesetzbuch