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Befugnisse782 Ergebnisse für: befugnissen
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Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft - Rechtslexikon
http://www.rechtslexikon.net/d/ermittlungspersonen-der-staatsanwaltschaft/ermittlungspersonen-der-staatsanwaltschaft.htm
Rechtslexikon
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§ 53 WpHG Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=53
(1) Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 236/2012. § 15 Absatz 5a des Börsengesetzes bleibt unberührt. Soweit in der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die
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Amtszeit von St. Pöltner Bischof um ein Jahr verlängert - religion.ORF.at
http://religion.orf.at/stories/2745891
Klaus Küng bleibt für ein weiteres Jahr Diözesanbischof von St. Pölten: Papst Franziskus hat die Amtszeit des 75-Jährigen um ein Jahr verlängert, gleichzeitig aber sein altersbedingtes Rücktrittsgesuch angenommen.
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RIS - Datenschutzgesetz Art. 2 § 7 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12017607
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Strafprozeßordnung 1975 § 5 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40181015
Keine Beschreibung vorhanden.
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EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/BJNR018210000.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 41 WHG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__41.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Sicherheitspolizeigesetz § 5 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40139177
Keine Beschreibung vorhanden.
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- Mitarbeiter
http://www.schaumburgerlandschaft.de/index.php/2012-01-02-17-48-06/wer-sind-wir/mitarbeiter
Die Schaumburger Landschaft - Kulturförderung zwischen Tradition und Moderne
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§ 9 InvG Allgemeine Verhaltensregeln Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=9
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Investmentvermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger oder Aktionäre einer von ihr verwalteten Investmentaktiengesellschaft zu verwalten. Sie