2,226 Ergebnisse für: behã¶rden
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§ 22 GastG Auskunft und Nachschau - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GastG/22.html
(1) Die Inhaber von Gaststättenbetrieben, ihre Stellvertreter und die mit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen haben den zuständigen Behörden die...
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§ 158 StPO Strafanzeige; Strafantrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html
(1) 1 Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten...
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§ 31 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bverfgg/31.html
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. (2) 1 In den...
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§ 31 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. (2) 1 In den...
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Art. 84 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/84.html
(1) 1 Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. 2 Wenn...
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Glasnost bei der Vatikanbank? | Telepolis
https://web.archive.org/web/20140817064858/http://www.heise.de/tp/artikel/33/33415/1.html
Das katholische Skandal-Institut steht nach der sensationellen EnthÌllung durch den Journalisten Gianluigi Nuzzi erneut wegen des Verdachts auf GeldwÀsche im Focus der Behörden
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Kanton Obwalden Online: Behördemitglieder
http://www.ow.ch/de/politik/weiterebehoerde/behoerdenmitglieder/?personen_id=2272
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kanton Obwalden Online: Behördemitglieder
http://www.ow.ch/de/politik/weiterebehoerde/behoerdenmitglieder/?personen_id=2583
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kanton Obwalden Online: Behördemitglieder
http://www.ow.ch/de/politik/weiterebehoerde/behoerdenmitglieder/welcome.php?personen_id=14577
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 SGB X Beteiligungsfähigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/10.html
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind 1. natürliche und juristische Personen, 2. Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann, 3. Behörden.