256 Ergebnisse für: beistände
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§ 121 ZPO Beiordnung eines Rechtsanwalts - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/121.html
(1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. (2) Ist eine...
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§ 137 ZPO Gang der mündlichen Verhandlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/137.html
(1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten;...
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§ 58 VwGO [Rechtsbehelfsbelehrung] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/58.html
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde...
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§ 920 ZPO Arrestgesuch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/920.html
(1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten. (2)...
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§ 121 ZPO Beiordnung eines Rechtsanwalts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/121.html
(1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. (2) Ist eine...
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/278.html
1 Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem...
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/278.html
1 Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem...
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1004.9 Begründung zum Diziplinargesetz der EKD - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/30871
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 ArbGG Begriff des Arbeitnehmers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ArbGG/5.html
(1) 1 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...
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1004.50.100 Begründung zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD (Begründung VwGG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/15027
Keine Beschreibung vorhanden.