848 Ergebnisse für: bundesnaturschutzgesetz
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§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=41
Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von
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§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=18
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die
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§ 11 BNatSchG Landschaftspläne und Grünordnungspläne Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=11
(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in
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Nordsee-Gemeinden: Richter halten Strandeintritt für rechtens
http://www.wiwo.de/nordsee-gemeinden-richter-halten-strandeintritt-fuer-rechtens/12853686.html
Sie wollen freien, kostenlosen Zugang zum Strand und berufen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz: Zwei Friesen haben gegen eine Gemeinde geklagt – und sind gescheitert. Die Strandgebühr darf dort weiter kassiert werden.
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Naturdenkmale in Marburg | Stadt Marburg
https://www.marburg.de/portal/seiten/naturdenkmale-in-marburg-900000124-23001.html
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmale rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder…
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§ 5 BNatSchG Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=5
(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu
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§ 7 BNatSchG Begriffsbestimmungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=7
(1) Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen 1. biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen; 2.
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§ 64 BNatSchG Rechtsbehelfe Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=64
(1) Eine anerkannte Naturschutzvereinigung kann, soweit § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht entgegensteht, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen gegen
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§ 63 BNatSchG Mitwirkungsrechte Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=63
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte
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§ 46 BNatSchG Nachweispflicht Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=46
(1) Diejenige Person, die 1. lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten 2.