793 Ergebnisse für: famfg
-
§ 122 FamFG Örtliche Zuständigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=122
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge 1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; 2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der
-
§ 294 FamFG Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts Gesetz über das
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=294
(1) Für die Aufhebung der Betreuung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und für die Einschränkung des Aufgabenkreises des Betreuers oder des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gilt § 279
-
§ 276 FamFG Verfahrenspfleger Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=276
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn 1. von der persönlichen Anhörung des
-
§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
-
§ 103 FamFG Lebenspartnerschaftssachen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=103
(1) Die deutschen Gerichte sind in Lebenspartnerschaftssachen, die die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft zum Gegenstand haben,
-
§ 322 FamFG Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=322
Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§ 283 und 284 entsprechend.
-
§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
-
§ 316 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=316
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
-
§ 34 FamFG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__34.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 9 FamFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__9.html
Keine Beschreibung vorhanden.