689 Ergebnisse für: owig
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§ 35 OWiG Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=35
(1) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richter berufen ist. (2)
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§ 47 OWiG Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=47
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. (2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält
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BGH 4 StR 595/97 - 8. Juni 1999 (OLG Hamm) · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/97/4-595-97.php3
Keine Beschreibung vorhanden.
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Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen
http://www.politikforen.net/showthread.php?112113-Praxistest-bestanden-OWiG-ist-ung%C3%BCltig-Verfahren-verlaufen-im-Sand-keine-Zahlungen
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden. Warum? Beide wiesen die Behörde…
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§ 110 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110
(1) Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für einen Vermögensschaden, der durch eine Verfolgungsmaßnahme im Bußgeldverfahren verursacht worden ist (§ 8 des Gesetzes über die Entschädigung für
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§ 14 OWiG Beteiligung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig+13.10.2017&a=14
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem
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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz
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§ 32 OWiG Ruhen der Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=32
(1) Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag oder Ermächtigung fehlen. (2) Ist vor
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Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen
http://www.politikforen.net/showthread.php?112113-Praxistest-bestanden-OWiG-ist-ung%C3%BCltig-Verfahren-verlaufen-im-Sand-keine-
Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden. Warum? Beide wiesen die Behörde…
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§ 1 OWiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.