193 Ergebnisse für: rechtspflegergesetz
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d e j u r e . o r g
http://dejure.org
Gesetze, Gesetzestexte, Rechtsprechung, europäisches, deutsches und baden-württembergisches Recht
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§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger...
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Änderungen MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
http://www.buzer.de/gesetz/8416/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, Synopse der einzelnen Fassungen
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Art. 100 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/100.html
(1) 1 Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn...
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/322/32211.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Immobilienversteigerungskatalog.de - Ihr Immobilienversteigerungskatalog Shop
http://www.immobilienversteigerungskatalog.de
ZVG, Vorteilhaftigkeitsanalyse gewerblicher Immobilienauktionen: Dargestellt am Beispiel der Deutschen Grundstücksauktionen AG gegenüber Zwangsversteig..., Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien, Richter Alexander Hold - Die herzlose Tochter, …
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§ 341 StPO Form und Frist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/341.html
(1) Die Revision muà bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder...
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§ 91a ZPO Kosten bei Erledigung der Hauptsache - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html
(1) 1 Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in...
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§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger...
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§ 890 ZPO Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=890
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem