202 Ergebnisse für: sachleistung
-
§ 48 LVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
Lexikon: Monistik
http://www.aerzteblatt.de/archiv/39930/Lexikon-Monistik
Bei der monistischen Krankenhausfinanzierung sind die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung für die Betriebs- und die Investitionskosten allein bei den Kostenträgern (in Deutschland vor allem den Krankenkassen) gebündelt. Durch das...
-
Mit Osterhasen Geschäftsreisen bezahlen | NZZ
http://www.nzz.ch/wirtschaft/unternehmen/corporate-trading-mit-osterhasen-geschaeftsreisen-bezahlen-ld.9361
Wer seine Ware nicht loswird, riskiert einen Abschreiber. Daraus haben gewiefte Händler ein Geschäftsmodell entwickelt.
-
-
-
Menschlich.co.de - Ihr Menschlich Shop
http://www.menschlich.co.de
Busfahren ist menschlich, Man kann nicht an Gott glauben, ohne menschlich zu sein, Das Buch der Menschlichkeit, Primavera Home Duftsteine Duftstein Anhänger Herz Weiß 15 Stk., Sunflair® ReNew-Bikini, 36B - Schwarz,
-
§ 48 BVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
§ 48 BVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
Fassung § 3 AsylbLG a.F. bis 17.03.2016 (geändert durch Artikel 3 G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=asylblg+16.3.2016&a=3
Text § 3 AsylbLG a.F. in der Fassung vom 17.03.2016 (geändert durch Artikel 3 G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390)
-
§ 49 BVwVfG Widerruf eines rechtmäÃigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/49.html
(1) Ein rechtmäÃiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft...