123 Ergebnisse für: Änderungsrichtlinie
-
Bürgerservice Berlin - Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/ku5/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE080023124&doc.part=L&doc.price=0.0#f
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bürgerservice Berlin - Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/ku5/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdo
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Änderungen WpHG vom 02.07.2016
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG+02.07.2016&a=12-14
Vergleich/Gegenüberstellung Änderungen §§ 12 bis 14 WpHG Wertpapierhandelsgesetz vom 02.07.2016
-
Verbandsrat - Die Genossenschaften - DGRV
https://www.dgrv.de/de/ueberuns/verbandsrat.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bankenverband | Fachinformationen | Zahlungssysteme - Bankenverband.de
https://web.archive.org/web/20090924183113/http://www.bankenverband.de/channel/101762/art/1606/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 6 KWG Aufgaben - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KWG/6.html
(1) 1 Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften dieses Gesetzes, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, der Verordnung...
-
§ 114 WpHG Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=114
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der
-
§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
-
§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
-
§ 115 WpHG Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=115
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 begibt, hat für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen und diesen unverzüglich,