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§ 4 GwG Risikomanagement Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=4
(1) Die Verpflichteten müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. (2) Das
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Scenen aus Immermanns Münchhau - Titel - Düsseldorfer Malerschule (DFG) - Digitale Sammlungen
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:2-1582
Düsseldorfer Malerschule (DFG). Scenen aus Immermanns Münchhausen / Sonderland, Johann Baptist Wilhelm Adolf ; Immermann, Karl Leberecht. Leipzig : Weber, 1848
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§ 2a VermAnlG Befreiungen für Schwarmfinanzierungen Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VermAnlG&a=2a
(1) Die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, § 19 Absatz 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis
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MarktAngV Marktzugangsangabenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Marktzugangsangabenverordnung+(MarktAngV)&f=1
MarktAngV Marktzugangsangabenverordnung
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§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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OFDb - Inhaltsangabe zu Ente gut, alles gut (1988)
http://www.ofdb.de/plot/2123,237302,Ente-gut-alles-gut
Die Online-Filmdatenbank ist das einzigartige Portal zu Filmen, Fassungen und Filmkritiken und bietet zudem Kinostarts, Trailer und Filmographien.
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 34 WpHG Zurechnung von Stimmrechten Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=34
(1) Für die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, gleich, 1. die einem
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§ 307 BGB Inhaltskontrolle Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=307
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben,
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...