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§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=164
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden
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§ 20 LuftVO Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO&a=20
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen der Erlaubnis 1. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge gehalten werden, 2. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn
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§ 81 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2001&a=81
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden
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AGO: Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) Vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873; 2001 S. 28) BayRS 200-21-I (§§ 1–38) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 63 bis 64 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=63-64
§§ 63 bis 64 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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RHG: Art. 6 Richterliche Unabhängigkeit - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRHG-6
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 30 bis 41 PflAPrV Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PflAPrV&a=30-41
§§ 30 bis 41 PflAPrV Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
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§ 49 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/49.html
(1) Die Anklage gegen den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes wird durch Einreichung einer...
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§ 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=20
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall
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§ 1319 BGB Aufhebung der bisherigen Ehe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1319.html
(1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die...